Samstag, 25. August 2018

Erfurt





Vom 22.-24. August war ich in mal wieder Erfurt, in der Stadt, wo ich vor Jahren studiert habe. Es war eine Reise zu Freunden und es war eine Reise in meine Vergangenheit.




Wenn man in Erfurt aus dem Bahnhof kommt, dann ist folgender Satz auf dem gegenüberliegenden Hotel nicht zu übersehen: „Willy Brandt ans Fenster“. Es war der Ruf der Menschenmenge hier auf dem Bahnhofsvorplatz am 19.3.1970 als der Bundeskanzler zu einem Treffen mit dem DDR-Ministerpräsidenten Willi Stoph hierher angereist war. Die jubelnden Menschenmassen im Osten erhofften sich damals eine Verbesserung ihrer Lebenssituation von dem Gast aus dem Westen.




Die Hoffnung war berechtigt, denn die Situation in der ehemaligen DDR war gelinde gesagt, verbesserungswürdig. Wer mit dem System nicht konform war, konnte sich ziemlich schnell „zur Klärung eines Sachverhaltes“ im hiesigen Stasi-Gefängnis wiederfinden, welches jetzt als Gedenkstätte zu besichtigen ist.
 



 Das MfS, d.h. das Ministerium für Staatssicherheit war Geheimpolizei und Untersuchungsorgan für Strafsachen und beschäftigte bis zu 270 000 Mitarbeiter in diesem riesigen Überwachungsapparat.



  Das Dokumentationszentrum in Erfurt in der Andreasstraße, wo das Ministerium für Staatssicherheit der DDR damals eine Untersuchungshaftanstalt betrieb ist beeindruckend und sehenswert. Mehr als 5.000 Menschen wurden hier inhaftiert, weil sie sich dem kommunistischen Regime widersetzt hatten.


 Ich hatte damals Glück und bin noch einmal glimpflich mit einer Belehrung zu den §§ 106, 220 und 272 des StGB der DDR davongekommen, wie in meiner Stasi-Akte nachzulesen ist. (Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ §106 wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte. Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren. / Staatsverleumdung (§ 220): In der DDR wird mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht, wer sich öffentlich verächtlich über staatliche Funktionäre oder Institutionen äußert. Bereits ein Witz oder eine herabsetzende Bemerkung über einen ehrenamtlichen Funktionär sind strafbar.)
 



Vergangene Woche hatte ich mir bereits das Stasi-Gefängnis in Dresden auf der Bautzner Straße angeschaut. In der Zeit von 1954 bis 1989 haben hier ca. 14 000 Menschen eingesessen, die mit der Idee des Arbeiter- und Bauernstaates nicht übereinstimmten. 



Wer Glück hatte, wurde durch die Bundesrepublik freigekauft. Von 1963 – 1989 waren das 33 862 politische Häftlinge. Die DDR erhielt im Gegenzug für jeden Häftling Warenlieferungen im Wert von 40 000 D-Mark. Die psychischen Folgen jedes einzelnen Inhaftierten lassen sich jedoch  nicht in Geldsummen aufwiegen. Gut, dass die friedliche Revolution dem vor 28 Jahren (das ist genau so lange wie die Mauer stand) ein Ende gemacht hat.




Der eigentliche Grund meines Besuches in Erfurt war "Carmen". Es war das dritte Mal, dass ich zu den Domstufenfestspielen gefahren bin und dieses Jahr stand die Oper von Georges Bizet auf dem Programm. Die Aufführungen vor der Kulisse des Domberges ist immer wieder beeindruckend.




Da Carmen eine Zigeunerin ist, und somit aus einfachen Verhältnissen kommt, wurde ihr Umfeld in Form eines Schrottplatzes auf die Domstufen geholt. 
 



Meine Frau war diesmal nicht dabei, sondern war gerade auf einer Reise durch Brasilien. Daher traf ich mich mit meiner Mutter in Erfurt, die viel Freude am Besuch der Oper sowie der Thüringer Landeshauptstadt hatte. 

 

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